Förderung der Übungsarbeit

<p>Die Staatskanzlei des Landes NRW stellt <strong>7,56 Millionen Euro</strong> für die Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen zur Verfügung.<br /> Das Geld ist für Übungsleitungen vorgesehen. Die Förderung unterstützt den Trainingsbetrieb im Breitensport, insbesondere in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Nachwuchsförderung.</p>

<p><strong>Die Förderanträge können bis zum 31.05.2025 gestellt werden.</strong></p>

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