Übungsleiter*innen-Offensive 2026
<h2>Jetzt von der Förderung profitieren!</h2>
<h3>Antragsstellung ist voraussichtlich ab Mitte Februar möglich</h3>
<p>Das Land Nordrhein-Westfalen startet im Jahr 2026 eine Übungsleiter*innen-Offensive, um die Ausbildung von Übungsleiter*innen, Trainer*innen, Sporthelfer*innen sowie weiterem qualifizierten Anleitungspersonal im organisierten Sport zu fördern. Insgesamt stehen Haushaltsmittel in Höhe von 1 Mio. Euro zur Verfügung. </p>
<p>Diese Förderung ist ein zentrales sportpolitisches Signal im Rahmen der Bewerbung Nordrhein-Westfalens für die Olympischen und Paralympischen Spiele. Sie unterstreicht die Bedeutung der Leistungs- und Zukunftsfähigkeit des organisierten Sports in NRW und macht deutlich, dass Investitionen in Qualifizierung und Vereinsentwicklung ein wesentlicher Baustein der Olympiabewerbung sind.</p>
<p>Die Abwicklung erfolgt über den <strong>Landessportbund NRW</strong>. Die Antragsstellung ist voraussichtlich ab Mitte Februar möglich. </p>
<p><strong>Was wird gefördert?</strong></p>
<ul> <li>Teilnahmegebühren für Qualifizierungsmaßnahmen, die zum Erwerb einer Lizenz im System des DOSB, des LSB NRW und seiner Sportjugend oder der Sportfachverbände in NRW erforderlich sind.</li> </ul><p><strong>Wer kann einen Antrag stellen?</strong></p>
<ul> <li>Gemeinnützige Sportvereine in NRW, die Mitglied in einem Fachverband und im zuständigen Stadt- oder Kreissportbund sind (Doppelmitgliedschaft).</li> <li>Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes NRW</li> <li>Weitere Organisationen mit öffentlich zugänglichem Sportangebot, die auf zertifiziertes Anleitungspersonal angewiesen sind.</li> </ul><p><strong>Förderhöhe</strong></p>
<ul> <li>Bis zu 500 Euro pro Maßnahme als Festbetragsfinanzierung.</li> <li>Mehrere Maßnahmen pro antragstellende Organisation sind förderfähig.</li> </ul><p><strong>Zeitraum</strong></p>
<ul> <li>Qualifizierungsmaßnahmen müssen zwischen dem 01.01.2026 und 31.12.2026 durchgeführt und abgeschlossen sein.</li> <li>Antragstellung bis spätestens 31.10.2026 über das Förderportal des LSB NRW oder wenn die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind. </li> </ul><p><strong>Wichtige Hinweise</strong></p>
<ul> <li>Die Förderung wird nach Abschluss der Maßnahme und Einreichung der Teilnahmebestätigung sowie Rechnung ausgezahlt.</li> <li>Bereits bei Antragstellung muss eine Anmeldebestätigung zur Ausbildung beigefügt werden. </li> <li>Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet – schnell sein lohnt sich!</li> </ul><p>Hier klicken für weitere Infos.</p>